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Struktur Drucken

Folgende Gremien und Arbeitsgruppen unterstützen die Bankenvereinigung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, so wie sie im CIBP Statut festgeschrieben sind:

  • Die Generalversammlung setzt sich aus Vertretern der einzelnen CIBP Mitgliedsorganisationen zusammen und wird alle drei Jahre einberufen. Es ist das Entscheidungsgremium für alle satzungsgemäßen Angelegenheiten. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Exekutivkomitees sowie die Mitglieder des Rechnungsprüfungskomitees.
  • Das Exekutivkomitee ist das Entscheidungsgremium der CIBP und besteht aus Delegierten aus dem Top Management aller Mitgliedsorganisationen. Das Exekutivkomitee tagt mindestens einmal im Jahr und wählt aus ihren Reihen das Präsidiumskomitee, das die strategische Ausrichtung der CIBP festlegt.
  • Ein unabhängiges Rechnungsprüfungskomitee kontrolliert die Verwaltung, die Buchführung und die Finanzplanung der CIBP und stellt sicher, dass diese mit der belgischen Rechtsgrundlage übereinstimmen und hierbei auch der sorgfältige Umgang mit den  finanziellen Ressourcen der Vereinigung gegeben ist.
  • Das Generalsekretariat ist das ständige Organ der Vereinigung. Es ist für die Koordination und die erfolgreiche Ausübung aller Tätigkeiten der CIBP verantwortlich. Das Generalsekretariat bereitet inhaltlich und organisatorisch alle Sitzungen der Gremien und Arbeitsgruppen vor und ist damit betraut, für die planmäßige Durchführung gemeinsamer Studien, Projekte, Veranstaltungen und sonstiger Aktivitäten zu sorgen. Es unterstützt die verschiedenen Gemeinschaftsaktivitäten, hilft bei der Weiterentwicklung von Initiativen der CIBP Mitglieder und sorgt für den reibungslosen Austausch von relevanten Informationen und guten Geschäftspraktiken, um somit die Kooperationen zwischen allen Mitgliedsorganisationen zu erleichtern.
  • Die Arbeitsgruppen bestehen aus nationalen Experten der einzelnen CIBP Mitgliedsorganisationen, die sich zusammengeschlossen haben, um mögliche Strategien,  Problemlösungsansätze und Studien zu denjenigen Themen auszuarbeiten, die vom Exekutivkomitee bestimmt wurden.